Befugnisse (& Pflichten) – „Dürfen die das?“
Innenarchitektur… „das ist doch Kissen und Farbe?“ Genau diese Wahrnehmung prüfe ich in der Reihe subjektiv und objektiv.
Von Folge #1 zu Folge #2
In Folge #1 ging es um die Ausbildung. Ergebnis: Der Weg zum geschützten Titel ist mit denselben „Steinen“ (Voraussetzungen) gepflastert. Jetzt die Frage: Was schaltet der Titel in der Praxis frei?
Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis?
Seit HOAI 2021 sind Sätze nicht mehr verbindlich – Honorare sind frei verhandelbar. Das gilt für Innenarchitekt:innen und Architekt:innen gleichermaßen (mit Rahmen/Orientierung).
Der „Endgegner“: Bauvorlageberechtigung
Sie befähigt dazu, Baupläne/Unterlagen für genehmigungspflichtige Projekte zu erstellen, zu unterschreiben und einzureichen – in der Außenwahrnehmung oft „die echten Bauprojekte“.
Die Level-Logik (kurz & greifbar)
- Level 1 – Studium abgeschlossen: Grundskill „Innenraum planen“ (Entwurf, Funktion, Material, Technikverständnis).Titel ist dadurch noch nicht automatisch „aktiv“.
- Level 2 – Titel & Kammerstatus: Titel „Innenarchitekt“ offiziell führen (nach Praxiszeiten je Kammer).Ab hier ist der Berufsstand formal sichtbar & der Titel geschützt nutzbar.
- Level 3 – Projekt-Gameplay: HOAI-Logik, Kosten, LV, Koordination, Details, Objektüberwachung im Innenausbau.Hier entscheidet sich oft der praktische Qualitätsunterschied.
- Level 4 – Bauvorlageberechtigung (Endlevel): „Einreichen-Button“ beim Bauamt.Bei Innenarchitekt:innen je Bundesland häufig eingeschränkt (typisch: Innenausbau/Bestand).
Meine Einordnung aus der Recherche
Meine bisherigen Recherchen erwecken den Eindruck: Der „springende Punkt“ hinter vielen Beschränkungen ist Gefahrenabwehr/Haftung rund um Tragwerk/Statik – obwohl es bis „Level 3“ viele technische Gemeinsamkeiten gibt.
Was IA (je nach Vorgaben) einreichen/orchestrieren können
➡️ Typische bauliche Änderungen (Auszug)- Aufstockungen
- Dachform/Dachneigung bei Um- & Ausbauten (Dachgeschoss)
- Anbauten & Vorbauten (z. B. Balkone, Erker, Gauben, Vordächer, Wintergärten)
- Erschließung/Barrierefreiheit (Rampen, Aufzüge, Fluchttreppen)
- Werbeanlagen (Anbringung/Aufstellung)
- Fassadenänderungen inkl. Dämmung/Bekleidungen
- Türen/Fenster/Schaufenster einsetzen oder ändern
- Errichtung im Gebäude liegender Räume
Außerdem: Maßnahmen mit Standsicherheitsnachweis, Brandschutzanforderungen, Sonderbauten, Nutzungsänderungen oder denkmalrechtlichen Belangen (je nach Regelwerk).
Fazit (kurz)
- Befugnisse: Innenarchitekt:innen stehen gegenüber nicht-kammerakkreditierten Absolvent:innen (ohne weitere Qualifikationen) grundsätzlich auf einer Ebene mit Architekt:innen, was bestimmte bauliche Änderungen betrifft (Beispiel Bayern).
- Kooperations-Gedanke: Eine offenere Berechtigungskultur mit interdisziplinärer Zusammenarbeit könnte bessere Ergebnisse für Nutzer:innen liefern (Ergonomie, Barrierefreiheit, Umbau-Ressourcen, Nutzung).
- Realität: Regulatorische Lockerungen sind zäh – deshalb wird es umso wichtiger, Kompetenz klar, fundiert und „laut“ zu repräsentieren.
Es gibt Bemühungen, Bauvorlagebeschränkungen für Innenarchitekt:innen zu lockern/aufzuheben (u. a. über Erklärungen/Positionspapiere). In deinem Text: zuletzt im November 2025 in Berlin verabschiedet; inkl. Verweis auf ein Gutachten (BDIA, 2018).
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