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Mehr Sein als Schein – Folge #2

Mehr Sein als Schein Folge #2

Befugnisse (& Pflichten) – „Dürfen die das?“

Innenarchitektur… „das ist doch Kissen und Farbe?“ Genau diese Wahrnehmung prüfe ich in der Reihe subjektiv und objektiv.

Leitfrage: Warum wirkt IA oft „weniger anspruchsvoll“? Ziel: Rolle schärfen & Kompetenz sichtbar machen

Von Folge #1 zu Folge #2

In Folge #1 ging es um die Ausbildung. Ergebnis: Der Weg zum geschützten Titel ist mit denselben „Steinen“ (Voraussetzungen) gepflastert. Jetzt die Frage: Was schaltet der Titel in der Praxis frei?

Ich vergleiche das bewusst mit einem Videospiel: Level werden freigeschaltet – und der „Endgegner“ ist in der Wahrnehmung oft die Bauvorlageberechtigung.
 

Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis?

Seit HOAI 2021 sind Sätze nicht mehr verbindlich – Honorare sind frei verhandelbar. Das gilt für Innenarchitekt:innen und Architekt:innen gleichermaßen (mit Rahmen/Orientierung).

Der „Endgegner“: Bauvorlageberechtigung

Sie befähigt dazu, Baupläne/Unterlagen für genehmigungspflichtige Projekte zu erstellen, zu unterschreiben und einzureichen – in der Außenwahrnehmung oft „die echten Bauprojekte“.

⚠️ Ohne Kammerstatus (Level 2) kein „Einreichen-Button“ (Level 4): Landesbauordnungen lassen hier keinen „Cheat“ zu.

Die Level-Logik (kurz & greifbar)

  • Level 1 – Studium abgeschlossen: Grundskill „Innenraum planen“ (Entwurf, Funktion, Material, Technikverständnis).
    Titel ist dadurch noch nicht automatisch „aktiv“.
  • Level 2 – Titel & Kammerstatus: Titel „Innenarchitekt“ offiziell führen (nach Praxiszeiten je Kammer).
    Ab hier ist der Berufsstand formal sichtbar & der Titel geschützt nutzbar.
  • Level 3 – Projekt-Gameplay: HOAI-Logik, Kosten, LV, Koordination, Details, Objektüberwachung im Innenausbau.
    Hier entscheidet sich oft der praktische Qualitätsunterschied.
  • Level 4 – Bauvorlageberechtigung (Endlevel): „Einreichen-Button“ beim Bauamt.
    Bei Innenarchitekt:innen je Bundesland häufig eingeschränkt (typisch: Innenausbau/Bestand).
Beispiel-Hinweis (Bayern) & Grundprinzip
Oft sind „Architekten“ oder „Innenarchitekten“ als bauvorlageberechtigt gelistet (landesrechtlich geregelt). Reine Bachelor/Master-Abschlüsse sind in den betrachteten Regelungen nicht automatisch bauvorlageberechtigt.

Meine Einordnung aus der Recherche

Meine bisherigen Recherchen erwecken den Eindruck: Der „springende Punkt“ hinter vielen Beschränkungen ist Gefahrenabwehr/Haftung rund um Tragwerk/Statik – obwohl es bis „Level 3“ viele technische Gemeinsamkeiten gibt.

These: Die heutige Trennung ist teils traditionell – und könnte angesichts der Herausforderungen im Wohnungsbau deutlich kooperationsfreundlicher gestaltet sein.

Was IA (je nach Vorgaben) einreichen/orchestrieren können

➡️ Typische bauliche Änderungen (Auszug)
  • Aufstockungen
  • Dachform/Dachneigung bei Um- & Ausbauten (Dachgeschoss)
  • Anbauten & Vorbauten (z. B. Balkone, Erker, Gauben, Vordächer, Wintergärten)
  • Erschließung/Barrierefreiheit (Rampen, Aufzüge, Fluchttreppen)
  • Werbeanlagen (Anbringung/Aufstellung)
  • Fassadenänderungen inkl. Dämmung/Bekleidungen
  • Türen/Fenster/Schaufenster einsetzen oder ändern
  • Errichtung im Gebäude liegender Räume

Außerdem: Maßnahmen mit Standsicherheitsnachweis, Brandschutzanforderungen, Sonderbauten, Nutzungsänderungen oder denkmalrechtlichen Belangen (je nach Regelwerk).

Fazit (kurz)

  • Befugnisse: Innenarchitekt:innen stehen gegenüber nicht-kammerakkreditierten Absolvent:innen (ohne weitere Qualifikationen) grundsätzlich auf einer Ebene mit Architekt:innen, was bestimmte bauliche Änderungen betrifft (Beispiel Bayern).
  • Kooperations-Gedanke: Eine offenere Berechtigungskultur mit interdisziplinärer Zusammenarbeit könnte bessere Ergebnisse für Nutzer:innen liefern (Ergonomie, Barrierefreiheit, Umbau-Ressourcen, Nutzung).
  • Realität: Regulatorische Lockerungen sind zäh – deshalb wird es umso wichtiger, Kompetenz klar, fundiert und „laut“ zu repräsentieren.
 
Verbandsarbeit (BIDA/BDIA) – kurzer Kontext

Es gibt Bemühungen, Bauvorlagebeschränkungen für Innenarchitekt:innen zu lockern/aufzuheben (u. a. über Erklärungen/Positionspapiere). In deinem Text: zuletzt im November 2025 in Berlin verabschiedet; inkl. Verweis auf ein Gutachten (BDIA, 2018).

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