Mehr Sein als Schein - Folge #1: Der Faktor „Ausbildung“
Die Entscheidung „Innenarchitektur“: Beruf oder Berufung?
Heute beginnt meine angekündigte Reihe, in der wir unter anderem folgenden Fragen nachgehen wollen:
Weshalb werden die Leistung von Innenarchitekten und ihr Berufsstand selbst im Vergleich zu Architekten oft als weniger anspruchsvoll wahrgenommen?
Was sind die subjektiven Gründe dafür und was könnten die objektiven sein?
Ziel der Reihe
Ziel dieser Reihe ist es, am Ende zu erfassen, wie unsere Partner, die Innenarchitekten, diesen Ansatz nutzen können, um …
- ihre Rolle zu schärfen und
- ihre Kompetenz sichtbarer zu machen.
- sich als „echter“ und sogar weitaus interdisziplinärer Architekt zu positionieren, ohne sich künstlich zu verbiegen.
Kontext
Da ich das Potenzial unserer Partner, der Innenarchitekten, gerade in der heutigen Zeit als besonders relevant erachte, und befeuert durch den Beitrag von Marcella, geht es in den nächsten Folgen – wie angekündigt – darum, tiefer in diese Landschaft einzusteigen und verschiedene Facetten möglicher Gründe dieser verzerrten Wahrnehmung ans Tageslicht zu bringen.
Eine ausführlichere Version gibt es übrigens regelmäßig auf unserer Website bei den News: https://www.slotfix.de/news/
Heute: Die Grundlage „Ausbildung“
Heute beschäftigen wir uns mit der ersten Grundlage des Schaffens von Innenarchitekten (und Architekten): der „Ausbildung“. Ich sage bewusst nicht „Studium“ – wieso, erfahrt ihr im heutigen Beitrag.
Ich tauche etwas in die deutsche Ausbildungslandschaft im Bereich Architektur ein, um mögliche Unterschiede zum Architekten eventuell hier schon finden zu können.
Studiengänge und akademische Bezeichnungen
Um den Titel „Innenarchitekt“ offiziell führen zu dürfen, reicht das reine Studium zunächst gar nicht aus. Dabei muss man allerdings sagen, dass es das reine Studium „Innenarchitektur“ an sich schon gar nicht gibt.
Im Zuge der Internationalisierung kamen ergänzende oder ersetzende akademische Titel (Bye Bye Diplom …, Willkommen B.A. oder B.Eng. bzw. die entsprechenden Master-Titel) sowie englische Übersetzungen und/oder ergänzende Spezialisierungs-Zusätze hinzu.
Ich beschäftige mich hier aber ausschließlich mit jenen Studiengängen, die als offizielles Innenarchitektur-Studium im Sinne der Architekturkammern gelten. Das nennt sich dann „berufsqualifizierend“ im Vergleich zu einem „berufsbefähigenden“ Abschluss.
Letzterer wäre je nach Bundesland beispielsweise der Bachelorabschluss, der ohne anschließendes Masterstudium nicht als Grundlage zur Titelerlangung führt (allein schon wegen der Regelstudiendauer) – eine berufliche Tätigkeit ist damit aber natürlich nicht ausgeschlossen.
Dann darf man sich aber nicht als „Innenarchitekt Maria Müller“, sondern nur als „B. A. Innenarchitektur Maria Müller“ bezeichnen.
Kammer, Praxis & Fortbildung
Zum anerkannten Hochschulabschluss muss zudem mindestens eine zweijährige Praxiserfahrung und die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen der jeweiligen Architektenkammern hinzukommen.
„Jeweilig“ deshalb, weil diese Angelegenheit Kammersache und damit Ländersache ist (dem föderalistischen System in Deutschland geschuldet) und jede Architektenkammer eines Bundeslandes ihr eigenes Süppchen kochen darf.
Grundsätzlich werden diese ähnlich zubereitet, bei der einen ist die Garzeit länger, bei der anderen wird an den Zutaten gespart oder es werden andere Gewürze hinzugefügt. So vielfältig wie die Karte eines indischen Restaurants können auch die Aufnahmevoraussetzungen der Kammern der Bundesländer sein.
Das gilt auch für die Anerkennung des eigentlichen Studiums, bei dem nicht alles akzeptiert wird, was die Begriffe „Architektur“ oder „Design“ beinhaltet.
Am Ende ist der Begriff „Innenarchitekt“ ein gesetzlich geschützter Begriff, den nur führen darf, wer unter den Anerkennungsvoraussetzungen in der jeweiligen Kammerliste als „Innenarchitekt“ eingetragen ist – und dies auch künftig bleibt.
Dazu sind regelmäßige, jährliche Fortbildungen notwendig, die wiederum durch die Kammern akkreditiert sein müssen. Bei den Innenarchitekten wird stichprobenartig die Einhaltung der Mindestanzahl an „Fortbildungspunkten“ geprüft.
So viel zu den generellen Grundlagen, die analog auch für Architekten gelten, da beide Berufsstände innerhalb einer gemeinsamen Kammer gelistet und anerkannt werden. Auch die Voraussetzungen zur Eintragung in die Kammerliste sind vergleichbar und oft identisch.
Wo kann man was studieren?
In Deutschland gibt es nur 18 Hochschulen, die einen akkreditierten Studiengang für Innenarchitektur im Sinne der Architektenkammern anbieten.
Doch wie unterscheiden sich die beiden Studiengänge im Grundstudium?
Dazu habe ich mir die Kursbücher verschiedener Hochschulen angeschaut, die einerseits beide Studiengänge und andererseits nur Architektur oder Innenarchitektur anbieten. Insgesamt habe ich mir die Kursbücher von Hochschulen in 16 Städten angeschaut, die grundsätzlich beide Studiengänge anbieten.
Auffällige Gemeinsamkeiten
Dabei sind mir für viele Hochschulen Gemeinsamkeiten aufgefallen:
- Oft sind die Kursbücher für fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule (FWPM) nicht in „Innenarchitektur“ und „Architektur“ unterteilt, sondern für beide gemeinsam erstellt. Teilweise sind nur Anmerkungen enthalten, ab welchem Semester welches Modul zugelassen ist.
Beispielthemen:
Brandschutz, barrierefreies Bauen, Siedlungsplanung im ländlichen Raum, ArchiCAD inkl. BIM, Modellbau usw. Das sind doch eher Themen, die man nicht bräuchte, wenn man nur Kissen und Farbe aussucht.
Apropos Farbe: Auch den Kurs „Farbe im Raum” gibt es sowohl für Innenarchitektur als auch für Architektur. Er ist zulässig ab dem 1. Semester (hier als Beispiel das Kursbuch FWPM der Technischen Hochschule Rosenheim für das WiSe 2025/2026).
Inhalte: Grundwissen & Vertiefungen
Die als Grundwissen gelehrten Inhalte beider Studiengänge ähneln sich sehr und die Bezeichnungen sind annähernd gleich.
Beispielsweise behandeln beide Studiengänge die Themen: Entwerfen, Gebäudelehre, Baukonstruktion, Tragwerkslehre, technischer Ausbau, Bauphysik, Lichtplanung, Darstellung, Design sowie im weiteren Verlauf Bau- und Vertragsrecht und Bauökonomie.
Fairerweise muss ich erwähnen, dass die Themenvertiefungen, z. B. im Bereich Baumaterial, in der Innenarchitektur oft durch Design und Darstellung „ersetzt“ werden. (Siehe Schaubild anbei.)
Bemerkenswert finde ich, dass der Architektur-Studiengang weder „Bauen im Bestand“ noch „Raumakustik“ oder „Ausbaukonstruktion“ als Grundwissen-Modul beinhaltet.
Ein eigenes Fach „Wahrnehmungstheorie” für die Innenarchitektur klingt interessant und fehlt bei den Architekten ebenfalls.
✅ Fazit
Welche Unterschiede in der Ausbildung zwischen den Studiengängen „Architektur“ und „Innenarchitektur“ können wir abschließend festhalten?
- - beide Studiengänge haben identische Voraussetzungen in Bezug auf die Vorbildung.
- - beide Studiengänge haben eine bestimmte Studiendauer und es sind weitere Praxiserfahrung sowie anerkannte Fortbildungen erforderlich, um den Titel „Architekt“ bzw. „Innenarchitekt“ tragen zu dürfen. Diese Fortbildungen müssen jedes Jahr nachgewiesen werden.
- - die Inhalte ähneln sich, gerade in Hinblick auf technisches Grundwissen, sehr. Vertiefungen erscheinen – gerade in Hinblick auf spätere Spezialisierungen – für beide Berufsbilder lediglich als „nice to have“.
- - die heute besonders wichtigen Themen „Bauen im Bestand“ und „Raumakustik“ hätte ich mir als Grundwissen für beide Studiengänge gewünscht. In den untersuchten Beispielen tauchen sie jedoch nur selten bis gar nicht in der Architektur auf. Nur die Innenarchitektur hat diese weiter gefassten Inhalte als Grundwissen manifestiert. Das hätte ich als Außenstehender nicht erwartet.
Nächste Folge:
Wieder nächsten Donnerstag, 25.12.2025 -
Folge #2 – Befugnisse – „Dürfen die das?“
Nachtrag vom 23.12.2025:
Die Bundesarchitektenkammer veröffentlicht separate "Empfehlungen zu den ausbildungsbezognen Eintragungsvorraussetzungen" für Architekten und Innenarchitekten. Die darin enthaltenen "Anforderungen an die Eintragung über die Berufsaufgaben und über die Tätigkeitsfelder" sind nahezu identich, bis auf wenige Begriffsanpassungen, z.B. "Entwurf und Gebäudelehre" (Architekten) zu "Entwerfen" (Innenarchitekten) oder "Baukonstruktion" (Architekten) zu "Bau- und Ausbaukonstruktion" (Innenarchitekten). Für Architekten sind lediglich "Städtebau, Orts- und Regionalplanung" sowie "Tragwerksplanung" zusätzlich. Die Anforderungen an die "berufliche Tätigkeit" sind identisch mit denen der Innenarchitekten.
Quelle: "EMPFEHLUNGEN ZU DEN AUSBILDUNGSBEZOGENEN EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR ARCHITEKTEN" / "... FÜR INNENARCHITEKTEN", 13.07.2016, BAK-Projektgruppe
Folgen Sie Dominik Braun auf LinkedIn für mehr Infos.